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   OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19   

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https://dejure.org/2019,44981
OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19 (https://dejure.org/2019,44981)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.12.2019 - 4 MB 88/19 (https://dejure.org/2019,44981)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 4 MB 88/19 (https://dejure.org/2019,44981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung; Anlage; Antragserfordernis; Beseitigung; Duldung; formelle Illegalität; Gewässer; Heilung; Verfahrensfehler; Wasserrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutz gegen eine Duldungsverfügung bezüglich eines Rückbaus einer Terrasse auf einem Uferstreifen; Heilbarkeit eines Mangels der Anhörung vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes; Auswirkung der formellen Illegalität einer Gewässerbenutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Bestandsschutz für illegale Gewässernutzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heilbarkeit einer fehlenden Anhörung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 3.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Betroffene Gelegenheit hat, seine Einwendungen vorzubringen, die Behörde diese nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern auch bei ihrer Entscheidung in Erwägung zieht und sich dabei nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (BVerwG, Urt. v. 06.02.2019 - 1 A 3/18 -, juris Rn. 23, Urt. v. 17.12.2015 - 7 C 5/14 -, juris Rn. 17).

    Zwar stellen Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine nachträgliche Anhörung dar (so im Urt. v. 24.06.2010 - 3 C 14/09 -, NVwZ 2011, 115, juris Rn. 37), doch hat das Bundesverwaltungsgericht entsprechende Erklärungen im Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens auch schon genügen lassen (vgl. Urt. v. 06.02.2019 - 1 A 3/18 -, juris Rn. 23, Urt. v. 17.12.2015 - 7 C 5/14 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19
    Eine entsprechende Heilung tritt ein, wenn die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (BVerwG, Urt. v. 24.06.2010 - 3 C 14/09 -, NVwZ 2011, 115, juris Rn. 37).

    Zwar stellen Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine nachträgliche Anhörung dar (so im Urt. v. 24.06.2010 - 3 C 14/09 -, NVwZ 2011, 115, juris Rn. 37), doch hat das Bundesverwaltungsgericht entsprechende Erklärungen im Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens auch schon genügen lassen (vgl. Urt. v. 06.02.2019 - 1 A 3/18 -, juris Rn. 23, Urt. v. 17.12.2015 - 7 C 5/14 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Betroffene Gelegenheit hat, seine Einwendungen vorzubringen, die Behörde diese nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern auch bei ihrer Entscheidung in Erwägung zieht und sich dabei nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (BVerwG, Urt. v. 06.02.2019 - 1 A 3/18 -, juris Rn. 23, Urt. v. 17.12.2015 - 7 C 5/14 -, juris Rn. 17).

    Zwar stellen Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine nachträgliche Anhörung dar (so im Urt. v. 24.06.2010 - 3 C 14/09 -, NVwZ 2011, 115, juris Rn. 37), doch hat das Bundesverwaltungsgericht entsprechende Erklärungen im Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens auch schon genügen lassen (vgl. Urt. v. 06.02.2019 - 1 A 3/18 -, juris Rn. 23, Urt. v. 17.12.2015 - 7 C 5/14 -, juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 1 CS 12.282

    Photovoltaikanlage auf Halle im Außenbereich; Solarscheune; Duldungsanordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19
    Soweit der Antragstellerin darüber hinaus an dem Uferstreifen ein obligatorisches Nutzungsrecht zusteht, bleibt sie darauf beschränkt, den Beigeladenen als Grundstückseigentümer zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen (vgl. VGH München, Beschl. v. 12.03.2012 - 1 CS 12.282 -, BeckRS 2012, 54360, juris Rn. 13-16 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19
    Das Verwaltungsgericht kommt in Anwendung des auch vom Senat vertretenen Prüfungsmaßstabes zu § 80 Abs. 5 VwGO (dazu Beschl. des Senats v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, SchlHA 1991, 220 und juris Rn. 3) zu dem Ergebnis, dass die getroffene Anordnung der sofortigen Vollziehung der streitgegenständlichen Duldungsverfügung vom 16. Juli 2019 den gesetzlichen Anforderungen genüge und die Verfügung selbst offensichtlich rechtmäßig sei, sodass das öffentliche Interesse an deren sofortiger Vollziehung überwiege.
  • BVerwG, 28.02.1991 - 7 B 22.91

    Wasserrecht: Anforderungen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei formeller

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19
    Auf einen Bestandsschutz kann sich die Antragstellerin bei festgestellter formeller Illegalität nicht berufen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.02.1991 - 7 B 22/91 -, ZfW 1991, 230, juris Rn. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 MB 132/18

    Vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung; maßgeblicher Zeitpunkt für das

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19
    Ziel und der Umfang der Beschwerde können dem Inhalt der Beschwerdebegründung hinreichend bestimmt entnommen werden, so dass eine Verwerfung der Beschwerde gemäß § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO allein wegen Fehlens eines ausdrücklichen Antrags nicht angebracht erscheint (vgl. Beschl. des Senats v. 22.01.2019 - 4 MB 132/18 -, juris Rn. 2; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 68 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 23.09.2011 - 6 B 1701/11

    Heilung eines Anhörungsfehlers

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19
    Des Weiteren kann vorliegend auch nicht von einem Entfallen der Anhörungspflicht gemäß § 87 Abs. 2 LVwG ausgegangen werden (zu den Anforderungen vgl. etwa VGH Kassel, Beschl. v. 23.09.2011 - 6 B 1701/11 - NVwZ 2012, 163 und in juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19

    Sondernutzung - Plakatwerbung an einem Schaltkasten für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19
    Etwas Anderes könnte nur dann gelten, wenn das Vorhaben offensichtlich materiell legal ist (Gößl in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG und AbwAG, 52. EL Juni 2018, § 100 WHG Rn. 73 f.; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl., § 100, Rn. 42-44., beide m.w.N.; vgl. zum Straßenrecht: Beschl. des Senats v. 24.10.2019 - 4 MB 58/19 -, juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2012 - 15 A 48/12

    Hinreichende Ermächtigungsgrundlage für eine den kommunalen Anschlusszwang und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19
    Ausreichend ist vielmehr, dass der Betroffene anlässlich eines beim Verwaltungsgericht gestellten Antrages gemäß § 80 Abs. 5 VwGO Gelegenheit hat, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und der Antragsgegner sich in seiner Antragserwiderung mit den vorgetragenen Argumenten auseinandersetzt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 01.06.2012 - 15 A 48/12 -, juris Rn. 7 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - 2 A 983/13

    Verpflichtung eines Miteigentümers auf Duldung der Beseitigungsmaßnahmen von

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.1991 - 4 L 56/91

    Änderung von Hausnummern; Änderung von Straßennamen; Allgemeinverfügung; Anhörung

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • VGH Bayern, 27.12.2022 - 10 CS 22.1799

    Duldungsanordnungen gegen ein Tierheim nur teilweise rechtmäßig

    Dazu hat sich im Baurecht eine Rechtsprechung entwickelt, die sich an der Funktion der Duldungsanordnung orientiert und nach dem Gewicht der betroffenen Interessen differenziert (vgl. OVG SH, B.v. 10.12.2019 - 4 MB 88/19 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 13.2.2014 - 2 A 983/13 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.5.2017 - 22 C 17.636 - juris Rn. 23 a.E.; B.v. 12.3.2012 - 1 CS 12.282 - juris Rn. 16; vgl. auch: Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Art. 76 Rn. 101a m.w.N.).
  • VG Neustadt, 06.05.2020 - 5 L 371/20

    Sofort vollziehbare Baueinstellungsverfügung aus Gründen des Denkmalschutzrechts;

    Eine entsprechende Heilung tritt ein, wenn die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 A 3/18 -, NVwZ-RR 2019, 736; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 4 MB 88/19 -, juris).
  • VG Schleswig, 07.10.2020 - 6 B 3/20

    Eilrechtsschutz gegen die Anordnung der Duldung der Errichtung mehrerer

    Deren Bestandskraft steht dieser Prüfung dabei nicht entgegen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 2 A 983/13 -, Rn. 12, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 4 MB 88/19 -, Rn. 12, juris).
  • VG Schleswig, 13.09.2021 - 1 B 90/21

    Gesundheitsrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Dies wird durch den Erhalt der mit einer Begründung versehenen Verfügung und die Würdigung der vorgenommenen Äußerung des Betroffenen gewährleistet (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 4 MB 88/19 -, juris, Rn. 8).
  • VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20

    Tierschutz- Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Dies wird durch den Erhalt der mit einer Begründung versehenen Verfügung und die Würdigung der vorgenommenen Äußerung des Betroffenen gewährleistet (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 4 MB 88/19 -, juris Rn. 8).
  • VG Koblenz, 04.11.2020 - 1 L 819/20

    Zelte am Nürburgring bedürfen der Genehmigung

    Dies ist auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes möglich (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 4 MB 88/19 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -, NordÖR 2091, 441).
  • VG Schleswig, 16.07.2020 - 6 B 19/20

    Wasserrecht - Antrag auf Wiederherstellung/Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Letztlich kann diese Frage hier jedoch dahinstehen, da eine eventuell zu Unrecht unterlassene Anhörung durch Einlegung des begründeten Widerspruchs, mit dem sich der Antragsgegner bereits sowohl im Zusammenhang mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Ordnungsverfügung sowie im hiesigen Verfahren inhaltlich auseinandersetzen konnte bzw. auseinandergesetzt hat, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 3 LVwG geheilt ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 10.12.2019 - 4 MB 88/19 -, Juris Rn 7 f.).
  • VG Schleswig, 30.12.2021 - 1 A 294/18
    Dies wird durch den Erhalt der mit einer Begründung versehenen Verfügung und die Würdigung der vorgenommenen Äußerung des Betroffenen während des Eil- und Klageverfahrens gewährleistet (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 4 MB 88/19 -, juris Rn. 8).
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